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Karrierechance durch Abendgymnasium erhöhen

Unterricht am Abendgymnasium

Abendgymnasien bietet Erwachsenen die Möglichkeit, neben ihrer beruflichen Tätigkeit die allgemeine Hochschulreife zu erwerben und sich damit den Zugang zu einem Universitäts- oder Hochschulstudium zu erschließen. Oft wird das Abendgymnasium auch mit der Fachhochschulreife beendet, um anschließend ein Fachhochschulstudium aufzunehmen. Je nach bereits erworbenen Schulabschlüssen (Hauptschulabschluss oder Fachoberschulreife) sind für den Erwerb des Abiturs auf dem Zweiten Bildungsweg drei bis vier, bis zur Fachhochschulreife dagegen zwei bis drei Jahre einzuplanen. Der Unterricht an Abendgymnasien findet in der Regel abends statt, doch werden häufig auch Mittags- oder Nachmittagskurse angeboten. Der Besuch eines Abendgymnasiums kann sich übrigens auch dann lohnen, wenn nicht der gesamte dreijährige Zyklus bis zum Abitur absolviert wird, denn nach Erreichen der entsprechenden Zwischenstufen können auch Realschulabschlüsse (nach einem Jahr) oder die Fachhochschulreife (nach zwei Jahren) erworben werden.

Der Fächerkanon am Abendgymnasium umfasst in der Regel Deutsch, Englisch, eine weitere Fremdsprache, Mathematik und Historisch-Politische Bildung und darüber hinaus zwei Wahlpflichtfächer, wie beispielsweise Biologie, Chemie, Physik, Informatik, Philosophie oder Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Wer sich für den Besuch eines Abendgymnasiums interessiert, sollte sich dessen bewusst sein, das hierfür ein deutlich höheres Zeitvolumen als für andere Abendschul-Studiengänge einzuplanen ist. Typischerweise beläuft sich das Unterrichtsvolumen auf rund 20 Stunden pro Woche; dazu kommen noch individuelle Lern- und Hausaufgabenzeiten. Abendgymnasien staatlicher oder kommunaler Träger sind in der Regel kostenfrei. Für die letzten drei Unterrichtssemester an einem Abendgymnasium kann zudem elternunabhängiges Bafög beantragt werden.

Zulassungsvoraussetzungen für das Abendgymnasium
Im Unterschied zu anderen Gymnasien ist der Zugang zum Abendgymnasium auch mit einem Hauptschulabschluss möglich, sofern die Interessenten ein bestimmtes Mindestalter (z. B. siebzehneinhalb oder neunzehn Jahre) erreicht haben und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder alternativ eine mindestens anderthalbjährige Berufstätigkeit nachweisen können. Wehr- und
Zivildienstzeiten werden dabei ebenfalls angerechnet. Häufig werden zudem auch ein Deutschtest und gegebenenfalls weitere Tests oder Leistungsnachweise verlangt. Die konkreten Anforderungen und Zulassungsvoraussetzungen sollten daher von Bewerbern stets vor Ort beim Abendgymnasium ihrer Wahl erfragt werden.